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Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger – Förderung online beantragen

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Im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für steckerfertige PV-Balkonanalgen erhalten.

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Im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für steckerfertige PV-Balkonanalgen erhalten.

Verfahrensablauf

Wenn eine PV-Balkonanlage gefördert wird, müssen Sie nach der Beantragung nichts weiter tun, als auf eine Rückmeldung zu warten.

Voraussetzungen

  • Die Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie Ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben.
  • Außerdem dürfen Sie die Gegenstände nur privat nutzen, aber nicht gewerblich.
  • Die PV-Balkonanlage müssen Sie bei der Antragstellung bereits gekauft haben.

Was sollte ich noch wissen?

Alle bis zum vorläufigen Stopp des Förderprogramms am 16.11.2023 eingegangenen Anträge und die laufenden Verfahren werden aktuell bearbeitet und beschieden. Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, die erforderlichen Nachweise nach Erteilung der Zwischenbescheide so umgehend wie möglich über das unten verlinkte Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein einzureichen.
Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Anträge nimmt die Bearbeitung aktuell einige Zeit in Anspruch. Wir bitten von Anfragen zum Bearbeitungsstand innerhalb der Bearbeitungsdauer abzusehen.

Die Förderung einer PV-Balkonanlage beantragen Sie erst nachdem Sie diese installiert haben.

Fachlich freigegeben am

02.01.2023

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Die PV-Balkonanlage müssen Sie bei der Antragstellung bereits gekauft haben.

Rechtsbehelf

Es ist grundsätzlich ein Widerspruch gegen den Zuwendungsbescheid möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Leistungsbeschreibung

Alle bis zum vorläufigen Stopp des Förderprogramms am 16.11.2023 eingegangenen Anträge und die laufenden Verfahren werden aktuell bearbeitet und beschieden. Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, die erforderlichen Nachweise nach Erteilung der Zwischenbescheide so umgehend wie möglich über das unten verlinkte Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein einzureichen.
Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Anträge nimmt die Bearbeitung aktuell einige Zeit in Anspruch. Wir bitten von Anfragen zum Bearbeitungsstand innerhalb der Bearbeitungsdauer abzusehen.

Im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ konnten Sie folgende Fördergegenstände beantragen:

  • PV-Balkon-Anlage: max. Förderung 200 Euro

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie Ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Außerdem dürfen Sie die Gegenstände nur privat nutzen, aber nicht gewerblich.

Die PV-Balkonanlage müssen Sie bei der Antragstellung bereits gekauft haben.

Für alle anderen Fördergegenstände gilt, dass Sie hierfür einen Antrag auf BEG-Förderung bei der BAFA nicht vor dem 30.12.2022 gestellt haben müssen, bevor Sie eine Förderung im Rahmen von „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ stellen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein