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E-Rechnungsportal

Sicherer Login zum Bürgerportal über das Serviceportal Schleswig-Holstein

Wenn Ihr Unternehmen öffentliche Aufträge in Schleswig-Holstein ausführt, können Sie Ihre Rechnungen über das E-Rechnungsportal elektronisch an den Auftraggeber senden.

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Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr Unternehmen Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber erbringt, können Sie Ihre Rechnungen elektronisch über das E-Rechnungsportal Schleswig-Holstein einreichen. Als E-Rechnung werden die Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt, automatisiert empfangen und weiterverarbeitet. Damit wird eine durchgehende digitale Bearbeitung von der Erstellung der Rechnung bis zur Zahlung der Rechnungsbeträge möglich.

Das E-Rechnungsportal Schleswig-Holstein ist die zentrale Plattform des Landes zur Übertragung elektronischer Rechnungen. Es bietet den Rechnungsstellenden verschiedene Übertragungskanäle an und ermöglicht eine sichere und rechtskonforme Übermittlung.

Neben dem Empfang von E-Rechnungen bietet die Plattform auch eine technische Prüfung der eingereichten Rechnungen. Diese Prüfung umfasst unter anderem die Überprüfung der Rechnungsgröße, die Anzahl und den Typ der Anhänge, eine Virenprüfung sowie die Vollständigkeit aller Pflichtangaben.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Auftrag für die öffentliche Verwaltung abgewickelt und stellen hierfür Ihre Rechnung.
  • Sie besitzen ein gültiges Servicekonto (für natürliche Personen) oder ein Servicekonto Business (für Unternehmen oder Organisationen) im Landesportal Schleswig-Holstein.
  • Sie nutzen den Standard XRechnung in der aktuellen Fassung der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) oder einen alternativen Standard, der den Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 entspricht.
  • Öffentliche Auftraggeber, an die Sie Rechnungen senden, verfügen über eine Leitweg-ID.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ihre Rechnung muss im Standard XRechnung oder in einem alternativen Standard vorliegen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gelten die mit Ihrem Auftraggeber vereinbarten Rechnungsfristen.

Bearbeitungsdauer

Sie erhalten eine sofortige Rückmeldung über die erfolgreiche Einreichung der Rechnung. Die Rechnungsprüfung findet jedoch in nachgelagerten Verfahren statt und kann abhängig vom Rechnungsempfänger unterschiedlich lange dauern.

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

Was sollte ich noch wissen?

Für Fragen zur Bedienung der Anwendung können Sie sich per E-Mail an Dataport AöR unter dataporthilfee-rechnung@dataport.de wenden.

Teaser

Wenn Ihr Unternehmen öffentliche Aufträge in Schleswig-Holstein ausführt, können Sie Ihre Rechnungen über das E-Rechnungsportal elektronisch an den Auftraggeber senden.

Verfahrensablauf

  • Bevor Sie das E-Rechnungsportal nutzen können, müssen Sie sich einmalig kostenfrei über das Servicekonto Schleswig-Holstein (für Personen) oder das Servicekonto Business (für Unternehmen) registrieren.
  • Falls Sie noch keine elektronische Rechnung im Standard XRechnung vorliegen haben, können Sie die notwendigen Rechnungsdaten direkt über das E-Rechnungsportal eingeben und einreichen. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch die Erstellung der Rechnung, die Sie im Anschluss direkt an den öffentlichen Auftraggeber übermitteln können.
  • Wenn Sie bereits eine elektronische Rechnung im Standard XRechnung erstellt haben, stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um diese einzureichen:
    • viaPeppol(Pan-European Public Procurement OnLine) im E-Rechnungsportal
    • perE-Mailan die vom Rechnungsempfänger mitgeteilte Adresse
    • durch Uploadim E-Rechnungsportal